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Kennzeichnung von Räumen mit Höranlagen

Piktogramme

Besucher müssen mit Piktogrammen bei allen Besucherzugängen darüber informiert werden, dass eine Höranlage vorhanden ist. Ohne Hinweis wissen Besucher nicht, dass eine Höranlage vorhanden ist und wie diese zu nutzen ist.

Wenn nicht alle Besucherplätze durch die Höranlage versorgt werden, muss zudem ersichtlich sein, welche Besucherplätze versorgt sind. Dies geschieht üblicherweise durch einen Plan mit eingezeichneten Besucherplätzen.

Die Piktogramme können als Aufkleber bei pro audito schweiz bezogen werden, oder in die Signaletik des Gebäudes integriert werden. Wichtig sind die korrekte Form und Ziffer des Piktogramms sowie ausreichende Grösse und Kontrast.

pro audito schweiz - Pioktogramme bestellen und herunterladen

Auszug SIA 500:2009

7.8.1.3

Räume mit Höranlagen müssen bei den Eingängen gekennzeichnet sein.

6.2.1
Visuelle Informationen
Beschriftungen und Piktogramme mit Informations- und Führungsfunktion müssen im Sichtbereich
angeordnet sein und folgende Anforderungen erfüllen:

  • Anordnung maximal 1,60 m über Boden. Bei Abweichung davon muss die Information auf einem zweiten Weg zuganglich gemacht werden, z.B. akustische oder ertastbare Information usw.

  • Grosse der Schriften und Piktogramme in Abhängigkeit der Lesedistanz: 30 mm pro 1,0 m.

  • Schriften halbfett oder fett, Gross— und Kleinschreibung, vorzugsweise* keine rote Schriftfarbe.

  • Schrifttypen ohne Serifen, keine Kursivschriften.

  • Schriften und Piktogramme mit Helligkeitskontrast der Prioritätsstufe I gemäss Ziffer 4.3.1 zum Hintergrund, einfarbiger Hintergrund.

  • Vorzugsweise* ohne Glasabdeckungen, Abdeckungen mit entspiegeltem Glas, Schriftebene plan, Abstand zur Glasflache maximal 10 mm.

  • Elektronische Schrift und Bildschirmanzeigen vorzugsweise* dunkle Schrift auf hellem Hintergrund.

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