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Ablauf bis zu einer Norm konformen Höranlage, am Beispiel einer im Boden verlegten induktiven Höranlage.

SN EN 60118-4

Telefonische oder persönliche Vorbesprechung des Projekts

 

Besprechung der Anforderungen und Beratung über mögliche Lösungen, Abklären benachbarter Höranlagen, Einsicht in Planunterlagen, Beurteilen möglicher Lösungen.

Offerte (Graf Akustik)

 

Erstellen einer detaillierten Offerte, auf Wunsch: Erstellen einer Kostenschätzung für Geräte und Leistungen von AV-Unternehmer und Elektroinstallateur.

 

Auftragserteilung (Auftraggeber)

 

Auftragserteilung durch Kunde.

Metallverlustmessung (Graf Akustik)

 

Situationsaufnahme vor Ort, Ermittlung der magnetischen Störgeräusche, Ermitteln der Metallverluste (z.B. durch Armierungen im

Boden), Beurteilung möglicher Lösungen auf Machbarkeit, Besprechung und Instruktion mit beteiligten Unternehmen.

 

Verlegung der Ringleitungen (bauseitiger Unternehmer)

 

Verlegen der Ringleitungen und Zuleitungen gemäss Ausführungsunterlagen, Telefonischer Support.

 

Kontrolle der Ringleitungen (Graf Akustik)

 

Kontrolle der bauseits verlegten Leitungen, ggf. Korrektur mit ausführendem Unternehmer, bei Bedarf Anschluss eines Überwachungsgeräts, Schriftliche Bestätigung der Kontrolle.

Einbringen des Unterlagsboden (bauseitiger Unternehmer)

 

Einbringen des Unterlagsboden.

 

Inbetriebnahme der Audio-/Videoanlage (AV Unternehmer)

Die gesamte Audio-/Videoanlage wird durch den AV-Unternehmer installiert und in Betrieb genommen, der Verstärker für die Höranlage wird in das AV Rack montiert und angeschlossen.

Alternativ kann die Inbetriebnahme inkl. Protokollierung von Frequenzgang und STI Werten durch Graf Akustik erfolgen.

 

Inbetriebnahme der induktiven Höranlage (Graf Akustik)

 

Im Anschluss an die Inbetriebnahme der Audio-/Videoanlage erfolgt die Inbetriebnahme der ind. Höranlage, Einstellung und Kontrolle gemäss EN 60118-4, inkl. Kontrolle von Mikrofon- und Musikwiedergabe, Aufzeichnung von Messdaten und Audio.

 

Instruktion (Graf Akustik)

Anlässlich der Inbetriebnahme erfolgt die Instruktion des Betreibers über Funktion, Nutzen und Kontrolle der induktiven Höranlage

 

Anlagedokumentation und Konformitätserklärung (Graf Akustik)

Ersteller einer ausführlichen Anlagedokumentation und Abnahmebericht bzw. Konformitätserklärung.

Die Konformitätserklärung kann als Nachweis gemäss SIA500/BehiG vorgewiesen werden.

 

Registrierung im Höranlagenverzeichnis hoeranlagen.ch (Graf Akustik)

Die Anlage wird an das Höranlagenverzeichnis gemeldet und anschliessend auf der interaktiven Karte dargestellt. Der Betreiber kann auf die Eintragung verzichten.

 

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