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BehiG und SIA 500

Wo gemäss BehiG bzw. SIA 500 Höranlagen installiert werden müssen

 

Das BehiG (Behindertengleichstellungsgesetzt) gilt seit dem 01. Januar 2004 und hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind [1]. Das Gesetz gilt unter anderem für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen, für welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung der öffentlich zugänglichen Bereiche erteilt wird [2] sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge(…)[3].

 

Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Architektur definiert, wie hindernisfreie Bauten zu gestalten sind [4].

 

Höranlagen sind in öffentlich zugänglichen Bauten [5], Bereiche die Besuchern offen stehen in Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen [6], sowie Schalter mit fest montierter Glastrennung [7] zu installieren.

 

  • Konkret müssen in Versammlungsräumen wie Auditorien, Sälen, Mehrzweckräumen, Kultusräumen und ähnlichen Räumen mit Flächen von über 80m² (als Richtwert) mit Beschallungsanlagen, die nicht ausschliesslich Musikdarbietungen dienen Höranlagen installiert werden [8].

 

  • Höranlagen sind vorzugsweise als induktive Höranlagen auszuführen [9]. Bei IR und FM Höranlagen müssen mindestens 10 Empfänger mit induktiver Halsschlaufe bereitgestellt werden. Bei Versammlungsräumen mit mehr als 100 Plätzen gilt 5-10% als Richtwert [10].

 

  • Räume mit Höranlagen müssen bei den Eingängen gekennzeichnet werden [11].

 

  • Induktive Höranlagen müssen die aktuelle Norm SN EN 60118-4 erfüllen [12].

 

  • Vorzugsweise liegen alle, mindestens jedoch 20% der Publikumsplätze im Empfangsbereich. Liegt nur ein Teil der Publikumsplätze im Empfangsbereich, muss dieser in der Nähe des Vortragspodiums und mit Blickkontakt dazu angeordnet werden [13].

 

Weiterführende, detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Links:

BehiG Behindertengleichstellungsgesetz

SIA 500:2009 (Shop)

Rechtliche Bestimmungen und Kantonale Gesetzte und Verordnungen

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

Unabhängige Beratung bei pro audito schweiz

 

​

Referenzen:

[1] BehiG Artikel 1, Ziffer 1

[2] BehiG Artikel 3, Buchstabe A

[3] BehiG Artikel 3, Buchstabe A

[4] SIA 500:2009 Ziffer 0.1

[5] SIA 500:2009 Ziffer 7.8

[6] SIA 500:2009 Ziffer 12.1

[7] SIA 500:2009 Ziffer 7.4.5

[8] SIA 500:2009 Ziffer 7.8.1.1

[9] SIA 500:2009 Ziffer 7.8.1.2

[10] SIA 500:2009 Auslegung A15

[11] SIA 500:2009 Ziffer 7.8.1.3

[12] SIA 500:2009 Ziffer 7.8.2.1

[13] SIA 500:2009 Ziffer 7.8.2.2

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